Amt Ziesar

(033830) 654-0

E-Mail:
Homepage: www.amt-ziesar.de


Aktuelle Meldungen

Wir suchen dich! Ausschreibung zum/zur Amtsjugendwart/in und stellvertretenden Amtsjugendwart/in des Amtes Ziesar

(07.10.2026)

Stadt Ziesar | Gemeinde Gräben | Gemeinde Wollin | Gemeinde Görzke | Gemeinde Buckautal | Gemeinde Wenzlow | FFW Ziesar | FFW Wollin | FFW Wenzlow | FFW Görzke | FFW Gräben | FFW Buckau | FFW Köpernitz | FFW Bücknitz | FFW Glienecke | FFW Dretzen | FFW Steinberg | FFW Hohenlobbese/Wutzow | FFW Rottstock | 

 

Amtsjugendwart/in und stellvertretenden Amtsjugendwart/in (m/w/d) des Amtes Ziesar

zum 01.01.2027 gesucht

 

Das Amt Ziesar sucht zum 01.01.2027 eine/n Amtsjugendwart/in und eine/n stellvertretenden Amtsjugendwart/in für die Freiwillige Feuerwehr des Amtes Ziesar. Die Stelle ist ehrenamtlich und auf 6 Jahre befristet. Die Stelle kann nach einer Anhörung im Rhythmus von weiteren 6 Jahren verlängert werden.         

 

 Amtsjugendwart3  Amtsjugendwart4 

Foto zur Meldung: Wir suchen dich! Ausschreibung zum/zur Amtsjugendwart/in und stellvertretenden Amtsjugendwart/in des Amtes Ziesar
Foto: Wir suchen dich! Ausschreibung zum/zur Amtsjugendwart/in und stellvertretenden Amtsjugendwart/in des Amtes Ziesar

Wir informieren! Festsetzung der Steuer - und Abgaben für das Jahr 2026

(06.12.2025)

Stadt Ziesar | Gemeinde Gräben | Gemeinde Wollin | Gemeinde Görzke | Gemeinde Buckautal | Gemeinde Wenzlow

 

Festsetzung der Steuer - und Abgaben für das Jahr 2026

 

Für die meisten Bürger ändert sich bei den Steuern und Gebühren für das Jahr 2026 nichts.

 

Es bleibt alles beim Alten
Im Vergleich zum Jahr 2025 werden die Sätze für die Grundsteuer A (für Landwirtschaft), die Grundsteuer B (für bebaute Grundstücke), die Hundesteuer und die Friedhofsgebühren nicht erhöht oder gesenkt.
Keine neuen Bescheide
Da sich nichts ändert, bekommt die Verwaltung weniger Arbeit, und es werden Kosten gespart. Deshalb wird kein neuer Steuerbescheid für das Jahr 2026 verschickt.

Ihr alter Bescheid gilt weiter
Schon in Ihrem Steuerbescheid für 2025 stand, dass dieser auch für die folgenden Jahre gültig ist, solange sich die Berechnungsgrundlage und der Betrag nicht ändern.
Das heißt für Sie: Wenn Sie keinen neuen Steuerbescheid für 2026 erhalten haben, müssen Sie genau die gleichen Beträge für Steuern und Abgaben (wie Grundsteuer, Hundesteuer und Friedhofsgebühren) bezahlen, wie Sie es bereits im Jahr 2025 getan haben.
 Festsetzung der Steuer - und Abgaben für das Jahr 2026 

Foto zur Meldung: Wir informieren! Festsetzung der Steuer - und Abgaben für das Jahr 2026
Foto: Wir informieren! Festsetzung der Steuer - und Abgaben für das Jahr 2026


Fotoalben


Fotoalbum
Bücknitz
14.04.2026