Amt Ziesar
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Ausschreibung Schiedsperson / Stellvertretende Schiedsperson
(27.08.2026)
Ausschreibung Schiedsperson / Stellvertretende Schiedsperson
Das Amt Ziesar sucht ab 01.01.2027 eine Schiedsperson sowie eine stellvertretende Schiedsperson.
Aufgaben der Schiedsperson:
Zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe darin, festgefahrene Situationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und Streitigkeiten (ziviler Art) zu schlichten. Zum Beispiel: Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Voraussetzungen:
Das Ehrenamt kann von Bürgerinnen und Bürgern übernommen werden, die:
- nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sind
(§49 Brandenburgisches Schiedsstellen- und Gütestellengesetz - BbgSchGG),
- das 25. Lebensjahr vollendet haben und
- im Gebiet des Amtes Ziesar wohnen.
Spezielle Vorkenntnisse sind für die Tätigkeit nicht erforderlich. Bewerberinnen und Bewerber sollten jedoch gesunde Menschenkenntnis, Lebenserfahrung, Geduld sowie Verhandlungsgeschick mitbringen. Zudem wird die Bereitschaft erwartet, einfache Protokolle und Vergleiche zu verfassen.
Die Möglichkeit an Fortbildungsveranstaltungen teilzunehmen ist gegeben. Für Schlichtungsgespräche steht Ihnen ein passender Raum zur Verfügung. Es erfolgt die Bereitstellung eines Laptops. Außerdem wird die ehrenamtliche Tätigung mit einer Aufwandsentschädigung vergütet.
Die Schiedspersonen werden vom Amtsausschuss für 5 Jahre gewählt.
Der Dienstantritt erfolgt nach Bestätigung durch das zuständige Amtsgericht Brandenburg an der Havel.
Fühlen Sie sich angesprochen? Dann freuen wir uns bis zum 30.10.2026 auf Ihre Bewerbungsunterlagen.
Amt Ziesar
Der Amtsdirektor
z.Hd. Frau Ellermann
Mühlentor 15A
14793 Ziesar
Tel: 033830/654-204
Fax: 033830/654-220
E-Mail:
Bitte geben Sie bei der Bewerbung an, ob Sie sich als Schiedsperson oder als stellvertretende Schiedsperson bewerben. Bitte beachten Sie, dass mit der Bewerbung verbundene Kosten nicht erstattet werden. Sollte die Rücksendung der Bewerbungsunterlagen gewünscht sein, ist ein frankierter Rückumschlag beizufügen.
Hinweis zum Datenschutz: Mit der Abgabe der Bewerbung erklären Sie sich mit der Erfassung und Speicherung Ihrer Daten einverstanden. Nach Abschluss des Verfahrens werden Ihre Daten gelöscht bzw. vernichtet.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung
PDF-Formular für die Bewerbung finden Sie auf unserer Homepage: www.amt-ziesar.de
https://amt-ziesar.orts.app/-ausschreibung-schiedsperson-stellvertretende-schiedsperson_Fl4I

Foto: Ausschreibung Schiedsperson / Stellvertretende Schiedsperson
Wir informieren! Hinweis zur Allgemeinverfügung des Landkreises Potsdam-Mittelmark zur Wasserentnahme
(07.07.2026)
Hinweis zur Allgemeinverfügung des Landkreises Potsdam-Mittelmark zur Wasserentnahme
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
der Landkreis Potsdam-Mittelmark hat aufgrund der anhaltenden Trockenheit eine Allgemeinverfügung (veröffentlicht im Amtsblatt Potsdam-Mittelmark 5/2026 vom 01.07.2026) zur Einschränkung der Wasserentnahme erlassen.
Danach ist die Entnahme von Wasser aus Flüssen, Bächen, Seen und anderen oberirdischen Gewässern mittels Pumpen zur Bewässerung untersagt. Zudem darf Wasser aus privaten Gartenbrunnen zur Bewässerung von Grün- und Gartenflächen täglich in der Zeit von 08:00 bis 20:00 Uhr nicht genutzt werden. Die Regelungen gelten bis 30. September 2026.
Das Amt Ziesar bittet alle Bürgerinnen und Bürger, die Vorgaben der Allgemeinverfügung zu beachten und durch einen sparsamen Umgang mit Wasser zum Schutz unserer Gewässer beizutragen. Weitere Informationen finden Sie unter www.potsdam-mittelmark.de.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung.
gez. Karsten Gericke
Amtsdirektor
Nähere Infos unter: Landkreis Potsdam-Mittelmark schränkt Wasserentnahmen wegen anhaltender Trockenheit ein

Foto: Wir informieren! Hinweis zur Allgemeinverfügung des Landkreises Potsdam-Mittelmark zur Wasserentnahme
Bekanntmachung
(25.02.2026)Bekanntmachung

Foto: Bekanntmachung
Wir informieren! Festsetzung der Steuer - und Abgaben für das Jahr 2026
(06.12.2025)
Festsetzung der Steuer - und Abgaben für das Jahr 2026
Für die meisten Bürger ändert sich bei den Steuern und Gebühren für das Jahr 2026 nichts.
Es bleibt alles beim Alten
Im Vergleich zum Jahr 2025 werden die Sätze für die Grundsteuer A (für Landwirtschaft), die Grundsteuer B (für bebaute Grundstücke), die Hundesteuer und die Friedhofsgebühren nicht erhöht oder gesenkt.
Keine neuen Bescheide
Da sich nichts ändert, bekommt die Verwaltung weniger Arbeit, und es werden Kosten gespart. Deshalb wird kein neuer Steuerbescheid für das Jahr 2026 verschickt.
Ihr alter Bescheid gilt weiter
Schon in Ihrem Steuerbescheid für 2025 stand, dass dieser auch für die folgenden Jahre gültig ist, solange sich die Berechnungsgrundlage und der Betrag nicht ändern.
Das heißt für Sie: Wenn Sie keinen neuen Steuerbescheid für 2026 erhalten haben, müssen Sie genau die gleichen Beträge für Steuern und Abgaben (wie Grundsteuer, Hundesteuer und Friedhofsgebühren) bezahlen, wie Sie es bereits im Jahr 2025 getan haben.

Foto: Wir informieren! Festsetzung der Steuer - und Abgaben für das Jahr 2026
Veranstaltungen
26.09.2026
18:00 Uhr
