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Ortsbeirat Hohenlobbese
Ortsbeiräte (und Ortsvorsteher/-innen) sind die gewählten Interessenvertretungen von Ortsteilen. Ein Ortsbeirat besteht aus mindestens drei und höchstens neun Mitgliedern. Die Mitglieder in den Ortsbeiräten sind wichtige Bindeglieder zwischen den Bewohnern des Ortsteils und der Gemeindevertretung.
Sie haben zwar nicht die umfangreiche Entscheidungsgewalt wie die Gemeindevertretungen, können aber auch nicht einfach übergangen werden.
Mitspracherechte
So hat der Ortsbeirat ein verfassungsrechtlich garantiertes Anhörungsrecht. Laut Kommunalverfassung § 46 muss er vor der Beschlussfassung der Gemeindevertretung oder des Hauptausschusses - dem wichtigsten Gemeindeausschuss - in folgenden Angelegenheiten angehört werden, wenn sie seinen Ortsteil betreffen.
Investitionen
Nutzung von Flächen, Festlegung von baurechtlichen Satzungen
Umgang mit öffentlichen Einrichtungen
Entscheidungen über Straßen, Wege und Plätze
Änderung der Grenzen des Ortsteils
Erstellung des Haushaltsplans