Wir informieren! Festsetzung der Steuer - und Abgaben für das Jahr 2026

Görzke, den 06.12.2025

Stadt Ziesar | Gemeinde Gräben | Gemeinde Wollin | Gemeinde Görzke | Gemeinde Buckautal | Gemeinde Wenzlow

 

Festsetzung der Steuer - und Abgaben für das Jahr 2026

 

Für die meisten Bürger ändert sich bei den Steuern und Gebühren für das Jahr 2026 nichts.

 

Es bleibt alles beim Alten
Im Vergleich zum Jahr 2025 werden die Sätze für die Grundsteuer A (für Landwirtschaft), die Grundsteuer B (für bebaute Grundstücke), die Hundesteuer und die Friedhofsgebühren nicht erhöht oder gesenkt.
Keine neuen Bescheide
Da sich nichts ändert, bekommt die Verwaltung weniger Arbeit, und es werden Kosten gespart. Deshalb wird kein neuer Steuerbescheid für das Jahr 2026 verschickt.

Ihr alter Bescheid gilt weiter
Schon in Ihrem Steuerbescheid für 2025 stand, dass dieser auch für die folgenden Jahre gültig ist, solange sich die Berechnungsgrundlage und der Betrag nicht ändern.
Das heißt für Sie: Wenn Sie keinen neuen Steuerbescheid für 2026 erhalten haben, müssen Sie genau die gleichen Beträge für Steuern und Abgaben (wie Grundsteuer, Hundesteuer und Friedhofsgebühren) bezahlen, wie Sie es bereits im Jahr 2025 getan haben.
 Festsetzung der Steuer - und Abgaben für das Jahr 2026 

 

Bild zur Meldung: Wir informieren! Festsetzung der Steuer - und Abgaben für das Jahr 2026